Kommunale Wärmewende: Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen?

01.03.2023 | Von Henning Schulze | Energiewende

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Die Bundesregierung will alle Kommunen verpflichten, in Zukunft einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Das haben die Regierungspartner*innen schon in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Er soll verpflichtend wirken und einen Übergang hin zur klimaneutralen Wärmeversorgung der Kommunen bis 2045 garantieren. Er unterscheidet sich von den bisherigen (konventionellen, wenn auch perspektivischen) Wärmeplanungen der Kommunen, wird diese aber in Zukunft prägen.

Eingebunden werden soll dieser Plan in die bereits existierenden Wärmeplanungen, die von Städten, Gemeinden und Landkreisen schon jetzt in regelmäßigen zeitlichen Abständen durchgeführt werden. Mit dem kommunalen Wärmeplan sollen diese jedoch um ein strategisch-planerisches Instrument erweitert werden und zu einem treibhausgasneutralen Gebäudebestand führen. Er soll dabei wirtschaftliche, soziale und natürlich ökologische Belange ebenso berücksichtigen wie Versorgungssicherheit und Zukunftsfähigkeit.

Derzeit gibt es einen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der jedoch noch nicht beschlussreif ist und noch in diversen Gremien zwecks abschließender Diskussion zirkuliert. Einige Eckpunkte sind hingegen schon klar:

  • Das BMWK orientiert sich an den Bundesländern, die solche verpflichtenden Wärmepläne bereits beschlossen haben, allen voran Baden-Württemberg. Hier gilt er für Kommunen ab 20.000 Einwohner*innen.
  • Der Entwurf soll jedoch auch Kommunen darunter erfassen und erwägt eine Untergrenze von 10.000 Einwohner*innen, die aber letztlich von den Ländern individuell festgelegt werden kann. Damit könnten 70 Prozent des gesamten Wärmeverbrauchs der Republik erfasst werden.

Ähnliches gab es vor gut 15 Jahren schon mit Anschlusszwängen und Verbrennungsverboten, bis dahin Bundessache, die ebenfalls an die Kommunen delegiert wurden.

Konflikte mit anderem Gesetz

Der Entwurf des Klimaschutzplangesetzes kollidiert teilweise mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das gilt insbesondere für die Konzessionsvergabe bei Gas- oder Stromnetzen für maximal 20 Jahre, die rechtlich bindende Verträge sind, denen in aller Regel keine Aspekte des Klimaschutzes zugrunde liegen. Das könnte mit Strategien, die auf eine Ablösung etwa von Erdgas als Brennstoff abzielen, kollidieren.

Auch bei fossil gespeisten Wärmenetzen, die nicht vom EnWG erfasst sind, gibt es Konfliktpotenziale durch die langfristigen Konzessionen. Kommunen, die über ein eigenes Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibende verfügen, können dies sicher mit einer gut geführten Moderation intern klären. Spannender sind Konstellationen wie etwa in Berlin oder in Hamburg, wo die Netze von privaten Dritten betrieben werden. Hier werden Verhandlungen mit den Anbietenden und Betreibenden notwendig sein.

Vorbild Verkehrsplanung

Von der KEA-BW, der Energieagentur des Landes Baden-Württemberg, wurde bereits im Dezember 2020 ein Leitfaden für Kommunen erstellt, wie sie einen solchen Wärmeplan gestalten sollen. Baden-Württemberg ist bisher bei diesen Plänen am weitesten. Für die 104 größten Kommunen des Landes ist die Planung verbindlich: Sie müssen bis Ende 2023 einen Plan vorlegen.

Für den kommunalen Wärmeplan wird den Kommunen empfohlen, sich methodisch an den schon existierenden Verkehrsplanungen zu orientieren:

„Ein gutes Beispiel hier ist die Verkehrsentwicklungsplanung mit Planungszeiträumen zwischen 10 bis 20 Jahren. Sie definiert Ziele und Strategien für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und dient damit als Orientierungspunkt für die Entscheidungsebene und Verwaltung.“

In der Tat ähneln sich die Aufgaben und Herausforderungen der Kommunalen Wärmeplanung und die der Verkehrsplanung strukturell sehr:

  • Mehrere Ebenen langfristiger Planung wollen mitgedacht und miteinander synchronisiert, Zielkonflikte erkannt und moderiert werden.
  • Das erfordert die koordinierte Zusammenarbeit und Kooperation verschiedener Akteure innerhalb einer Kommune und auch über die Grenzen von Gebietskörperschaften hinaus.
  • Da die Planungen nicht im „luftleeren Raum“ entstehen und viele Interessen gehört werden wollen, sind Kommunikation und Beteiligung wichtige Komponenten. Typische Zielgruppen: Politik, organisierte Stadtgesellschaft und Verbände sowie die (Fach-)Öffentlichkeit.

Eine Erfahrung aus Baden-Württemberg: Personal ist dafür nicht einfach zu beschaffen und muss qualifiziert werden. Auch das wird im neuen Gesetz, das mit Beginn des Jahres 2024 in Kraft treten soll, geregelt.

Spätestens nach drei Jahren, also 2027, müssen alle Kommunen einen entsprechenden Wärmeplan vorlegen. Abrechenbare Zwischenzeiträume sind 2030, 2035 und 2040. Zu berücksichtigen ist eine Wärmewendestrategie und eine kartografische Darstellung von Gebieten und wie sie in Zukunft mit Wärme versorgt werden sollen – leitungsgebunden oder individuell.

Lots_EE_Kommunale_Waermeplanung_Grafik_02

Vorreiter Baden-Württemberg

Schon 2020 wurde ein entsprechender Passus im Klimaschutz-Gesetz (§7d) des Landes Vorreiter Baden-Württemberg erlassen und 2021 mit einem Förderprogramm für kleinere Kommunen unterlegt. Letztlich ist, trotz der Untergrenze von 20.000 Einwohner*innen, jede Kommune im Land zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Er muss die folgenden Punkte enthalten:

  1. Bestandsanalyse Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur
  2. Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme
  3. Aufstellung klimaneutrales Zielszenario 2040, mit Zwischenschritt 2030
  4. Kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog

Der Maßnahmenkatalog soll wenigstens fünf ausgearbeitete Maßnahmen beinhalten, mit deren Realisierung in den kommenden fünf Jahren begonnen werden muss. So soll Klimaneutralität bereits 2040 erreicht werden.

Basierend auf bestehenden Leitfäden und eingebundenen Erfahrungen kann ein prototypischer Prozess der Wärmeplanung dabei wie folgt aussehen:

Lots_EE_Kommunale_Waermeplanung_Grafik_01

Wärmeplan braucht Kommunikation und Moderation

Neben Technologie und Planung geht es bei der kommunalen Wärmeplanung vor allem um eines: Verschiedene Akteur*innen mit unterschiedlichen Perspektiven und Interessen müssen partnerschaftlich zusammenarbeiten.

Und: Jedes Wärmewendeprojekt wird mit infrastrukturellen Maßnahmen einhergehen. Diese brauchen schon in der Planungsphase eine gute Kommunikation, damit sie von den Einwohner*innen angenommen und nicht abgelehnt werden.

Von Anfang an müssen alle Stakeholder*innen einbezogen werden. Das sind nicht nur die kommunalen Entscheidungsträger bis hin zu den einzelnen Ämtern (etwa der Verzahnung von Energie-, Bau- und Stadtplanung) und in den kommunalen Versorgungsbetrieben, sondern auch Interessengruppen, etwa schon vorhandene Klimabündnisse, und wirtschaftliche Akteur*innen.

Hierzu zählen auch die Wohnungsbauunternehmen, ob nun kommunal, genossenschaftlich oder privat organisiert. Sie stellen das Gros der Wärmeabnahme in einer Kommune. Ihre Pläne für Sanierungen oder zusätzliche Wärmebedarfe bei der Erschließung neuer Quartiere müssen in einen Kommunalen Wärmeplan mit einfließen. Hier bietet es sich an, Kooperationsvereinbarungen zu schließen.

Fazit

Die Bundesregierung will alle Kommunen verpflichten, in Zukunft einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Ein entsprechendes Gesetz wird zurzeit in Berlin erarbeitet. Damit stellt sich für alle Kommunen in der Bundesrepublik perspektivisch nicht mehr die Frage des „Ob?“ sondern des „Wann?“ und „Wie?“.

Strukturell ähneln die Aufgaben und Herausforderungen der kommunalen Wärmeplanung sehr denen der Verkehrsplanung. Erfahrungen und Know-how aus der Verkehrsplanung kann wertvolle Impulse für das Aufstellen des kommunalen Wärmeplans liefern.

Unsere Empfehlung: Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über die wichtigen Stakeholder*innen Ihres Wärmeplans und denken Sie die interne und externe Kommunikation von Anfang an konsequent mit.

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Henning Schulze

Sei es bei komplexen Bau- und Infrastrukturprojekten oder internen Veränderungsprozessen: Henning Schulze sorgt als erfahrener und empathischer Change- und Konfliktmanager für einen reibungsarmen Projektverlauf.

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